Die Pfändungstabelle ist eine Übersicht, die angibt, wie viel Geld bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung, Rentenleistungen oder sonstigen Leistungen maximal gepfändet werden darf. Die Tabelle beruht auf gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig aktualisiert. Insgesamt soll die Pfändungstabelle sicherstellen, dass ein Schuldner auch nach einer Pfändung bzw. während der Insolvenz, noch über ausreichend Geld zum Leben verfügt und nicht vollständig finanziell ruiniert wird.
Meistens haben laut dieser Tabelle die meisten Personen nach der Insolvenzantragsstellung deutlich mehr Geld zur Verfügung als zuvor. Dies liegt daran, dass nach der Antragstellung durch eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle geeignete Person oder Stelle nach § 305 InsO (z.B. SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM e.V.) keine Gläubigerbevorzugung und Gläubigerbenachteiligung mehr stattfinden darf. Das bedeutet konkret, dass keine Ratenzahlungen, Kredite oder Schulden mehr beglichen werden dürfen.
Der aktuelle
Pfändungsfreibetrag (seit 1. Juli 2023) beläuft sich auf 1.409,99 Euro.
Seit dem 1. Juli 2023 beläuft sich der Pfändungsfreibetrag auf 1.409,99 Euro. Selbst bei einer Insolvenz, hat man also monatlich immer mindestens 1.409,99 Euro! auf dem Konto vom Nettoeinkommen zur freien Verfügung.
Muss ein Schuldner jedoch Unterhalt zahlen oder gewährt Naturalunterhalt (Kinder unter 25, die zuhause leben und kein festes Einkommen haben), an Kinder oder Ehefrau, so hat er sogar einen noch höheren Pfändungsfreibetrag*. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht wurde ebenfalls zum 1. Juli von auf 527,76 Euro* angehoben. Wer für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig ist, erhält ab dem 01.07.23, eine Erhöhung von jeweils 294,02 Euro.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance: Sichern Sie sich die neuen Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2023!
*Auf der BESCHEINIGUNG (auch P-Konto) nach
§ 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß
§§ 902 und
§§ 904 ZPO genannt geregelt.
Wir haben großartige Neuigkeiten für Sie!
Ab dem 1. Juli 2023 treten die neuen Pfändungsfreigrenzen für Girokonten in Kraft, und wir möchten sicherstellen, dass Sie einer der ersten Gewinner dieser Änderungen sind. Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf 1.402,28 Euro ermöglicht Ihnen einen noch größeren Schutz vor Gläubigern.
Für diejenigen, die ein P-Konto besitzen, bedeutet dies, dass ein Pfändungsschutz von 1.409,99 Euro besteht (gemäß
§ 899 Abs. 1 ZPO entsprechend aufgerundet).
Bis Ende Juni 2023 galt noch die aktuelle Pfändungsfreigrenze von 1.339,99 Euro für Schuldner ohne Unterhaltspflicht. Doch ab Juli sind auf Ihrem P-Konto stolze 1.402,28 Euro geschützt. Das ist eine bedeutende Erhöhung, die Ihnen mehr finanziellen Spielraum bietet.
Aber das ist noch nicht alles! Auch der Erhöhungsbetrag für Schuldner, die Unterhalt zahlen, steigt an. Zum 1. Juli wird der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht von derzeit 500,62 Euro auf 527,76 Euro angehoben. Insgesamt sind dann beeindruckende 1.939,99 Euro unpfändbar. Wenn Sie für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig sind, erhalten Sie eine Erhöhung von jeweils 278,90 Euro auf 294,02 Euro.
Diese Änderungen sind von großer Bedeutung für Ihre finanzielle Stabilität und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Lebensqualität zu verbessern. Sofern Sie eine Entschuldung (Raus aus den Schulden) nachdenken und ein schuldenfreies Leben beginnen möchten, vereinbaren Sie jetzt unter der WhatsApp-Nummer 015732478936 einen Termin.
Um sicherzustellen, dass Sie von Anfang an von den neuen Pfändungsfreigrenzen profitieren, empfehle ich Ihnen dringend, sich jetzt bereits auf unserer Website unter https://www.schuldner-insolvenz-centrum.de/insolvenzberatung/p-konto-bescheinigung#kontakt einzutragen.
Seien Sie einer der Ersten, die
von den neuen Pfändungsfreigrenzen profitieren und sichern Sie sich finanzielle Entlastung ab dem 1. Juli 2023. Verpassen Sie nicht diese Chance, Ihr Leben in finanzieller Hinsicht positiv zu verändern. Ihr SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum-Team, Ihre Experten für Insolvenzberatung.
>> Hier finden Sie eine detaillierte Tabelle zu den Pfändungsfreibeträgen zum Download als PDF. Hier sind die genauen Beträge ablesbar, die beim Schuldner verbleiben dürfen und die Beträge, die in der Einkommensklasse gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsfreibetrag und Grundfreibetrag unterscheiden sich, lesen Sie dafür bitte in unserem FAQ nähere Informationen.
Eine alleinstehende Person hat ein Nettoeinkommen von 1.500€. In diesem Fall kann der Gläubiger 68,40€ pro Monat pfänden! Der Person bleibt also 1431,60€.
Wenn diese Person also beispielsweise 80.000€ Schulden hat, wird ihm bei einem, Nettoeinkommen von 1.500€ monatlich, während einer 3-jährigen Insolvenz, nur 68,40€ monatlich gepfändet. Man ist also nach drei Jahren komplett schuldenfrei, indem man nur 2.462,40€ statt der gesamten Schulden zurückzahlt! Die Person spart sich also ganze 77.537,60€!
Eine verheiratete Person, ohne Kinder, hat ein Nettoeinkommen von 1980,00€. Laut Pfändungstabelle werden also 24,98€ gepfändet. Der Person verbleiben somit 1.955,02€!
Eine verheiratete Person mit einem Kind, hat ein Nettoeinkommen von 2.300,00€. Es werden davon lediglich 30,38€ gepfändet!
Wenn diese Person also beispielsweise 47.000€ Schulden hat, wird ihm bei einem, Nettoeinkommen von 2.300,00€ monatlich, während einer 3-jährigen Insolvenz, nur 30,38€ monatlich gepfändet. Man ist also nach drei Jahren komplett schuldenfrei, indem man nur 1.093,68€ statt der gesamten Schulden zurückzahlt! Die Person spart sich also ganze 45.906,32€!
Sie möchten weitere Informationen, Tipps und Tricks zum Grundfreibetrag bei Insolvenz, den Abläufen etc ?
Dann schicken Sie uns eine WhatsApp Nachricht unter der +49 157 324 789 36 und lernen auch Sie, wie Sie von Ihren Schulden profitieren können!
Wird ein P-Konto eingerichtet, so wird zunächst nur der Grundfreibetrag von 1.409,99€ für eine Person ohne Unterhaltspflichten berücksichtigt.
Der Kontoinhaber muss die Erhöhung des Freibetrags, von einer geeigneten Stelle bzw. einem Anwalt, Bescheinigen lassen. Wenn Sie solch eine Bescheinigung benötigen, können wir Ihnen gerne eine ausstellen! Dazu einfach hier klicken, unser Formular vollständig ausfüllen und an uns senden. Sie bekommen die Bescheinigung dann innerhalb von 2-3 Werktagen zugeschickt, können diese Ihrer Bank vorlegen und unbeschwert von Ihrem erhöhten Freibetrag profitieren und Ihren Lebensunterhalt davon beschreiten!
Alle
Bezüge dieser Kategorie sind in vollem Umfang unpfändbar und müssen somit bei dem Blick in die Pfändungstabelle nicht berücksichtigt werden.
Überstundenvergütungen werden nicht in voller Höhe gepfändet. Ziehen Sie 50 % der Überstundenvergütung ab, bevor Sie den pfändbaren Betrag anhand der Pfändungstabelle berechnen. Davon darf nämlich nur die Hälfte gepfändet werden.
Beim Weihnachtsgeld gelten bei einer Pfändung besonderen Bedingungen. Dies regelt § 850a Nr. 4 ZPO. Es ist bis zur Hälfte des Monatslohnes unpfändbar. Die andere Hälfte dürfen Sie behalten. Es gibt jedoch, einen Maximalbetrag von 500,00€, den Sie behalten dürfen.
Das Urlaubsgeld ist unpfändbar. Sie müssen es also nicht berücksichtigen, wenn Sie den pfändbaren Betrag anhand der Pfändungstabelle berechnen
Unterhaltszahler | Freigrenzen bis einschl. Juni 2023 | Pfändungsfreigrenze ab Juli 2023 |
---|---|---|
0 Unterhaltsberechtigte | 1.339,99 € | 1.409,99 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 1.839,99 € | 1.939,99 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 2.109,99 € | 2.229, 99 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 2.389,99 € | 2.519,99 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 2.669,99 € | 2.819,99 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 2.949,99 € | 3.109,99 € |
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem das Einkommen eines Schuldners in der Insolvenz unpfändbar ist. Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag aktuell 1.265,00 Euro pro Monat.
Ab 1. Juli 2023 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag auf 1.402 Euro. >> Nicht zu verwechseln mit dem Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto.
Das bedeutet, dass ein Schuldner, der in der Insolvenz ist, bis zu diesem Grundfreibetrag behalten kann, was er verdient, ohne dass es gepfändet wird.
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, den ein Schuldner in der Insolvenz behalten darf, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag hängt der Pfändungsfreibetrag von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab.
Die Berechnung dazu finden Sie in dieser Seite unter "Beispielrechnungen zum Freibetrag auf dem P-Konto"
Der Pfändungsfreibetrag wird auf Basis der Pfändungstabelle berechnet.
Diese Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viel ein Schuldner behalten darf, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags werden auch Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Kindergeld berücksichtigt.
Wenn das Einkommen eines Schuldners den Pfändungsfreibetrag übersteigt, darf der Gläubiger den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, pfänden.
Der Schuldner sollte jedoch immer die Möglichkeit haben, eine außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger zu suchen, um eine Pfändung zu vermeiden.
Der Grundfreibetrag ist gesetzlich festgelegt und kann nicht angefochten werden. Der Pfändungsfreibetrag hingegen kann in bestimmten Fällen angefochten werden.
Wenn der Schuldner zum Beispiel der Meinung ist, dass der Pfändungsfreibetrag zu niedrig angesetzt wurde, kann er beim Insolvenzgericht eine Erhöhung des Freibetrags beantragen.
Es können finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern an die Schufa gemeldet werden.
Die Schufa gibt anhand der gespeicherten Daten Auskunft darüber, ob eine Person in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen fristgerecht erfüllt hat oder ob es möglicherweise Zahlungsschwierigkeiten gab.
Doch wird automatisch auch ein P-Konto gemeldet?
*Termine am Samstag immer nur am ersten Samstag des Monats und nur für Berufstätige oder selbständig tätige, wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist. Telefonate können Samstags nicht entgegengenommen werden! Sonntag und Feiertage geschlossen.